Funktionsprüfung von Absauganlagen in Leipzig
Die regelmäßige Funktionsprüfung stellt sicher, dass Ihre Absauganlage wirksam arbeitet – Voraussetzung für den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.
Was ist eine Funktionsprüfung?
Die Funktionsprüfung ist die regelmäßige Kontrolle der Absauganlage auf ihre ordnungsgemäße Funktion. Im Gegensatz zur umfassenden DGUV-Prüfung durch einen Sachkundigen kann die Funktionsprüfung – je nach Gefährdungsbeurteilung – auch durch einen Fachbetrieb oder eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie dient der frühzeitigen Erkennung von Verschleiß, Verstopfungen und Leistungsabfall.
Was wird bei der Funktionsprüfung geprüft?
Absaugleistung
Prüfung, ob die Erfassungselemente den erforderlichen Volumenstrom erreichen. Nachlassen der Absaugleistung kann auf verstopfte Filter, undichte Leitungen oder verschlissene Ventilatoren hinweisen.
Filter und Abscheider
Kontrolle der Filterelemente auf Durchlässigkeit, Sättigung und Beschädigung. Verschmutzte oder gesättigte Filter reduzieren die Absaugleistung erheblich.
Rohrleitungen
Sichtprüfung auf Ablagerungen, Korrosion und Undichtigkeiten. Ablagerungen in Rohrleitungen können den Querschnitt verengen und die Förderleistung reduzieren.
Ventilator
Kontrolle auf Laufruhe, ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen. Der Ventilator ist das Herz der Absauganlage – sein Ausfall bedeutet Produktionsstillstand.
Steuerung
Prüfung der Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen auf korrekte Funktion. Dazu gehören Differenzdruckwächter, Strömungswächter und optische Anzeigen.
Dokumentation
Eintragung aller Ergebnisse in das Prüfbuch oder Betriebstagebuch. Lückenlose Dokumentation ist Voraussetzung für den Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft.
Wirksamkeitskontrolle – mehr als nur Sichtprüfung
Die Wirksamkeitskontrolle geht über die reine Sichtprüfung hinaus. Sie umfasst die messtechnische Überprüfung, ob die Anlage die erforderlichen Schutzfunktionen tatsächlich erfüllt. Im Mittelpunkt steht der Volumenstrom – die Luftmenge, die pro Zeiteinheit an den Erfassungsstellen abgesaugt wird.
Ist der Volumenstrom zu niedrig, werden Gefahrstoffe nicht vollständig erfasst – die Beschäftigten sind trotz laufender Anlage gefährdet. Die Wirksamkeitskontrolle vergleicht die gemessenen Werte mit den Sollwerten aus der Auslegung, der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben.
Volumenstrom – die entscheidende Messgröße
Der Volumenstrom (m³/h oder l/s) gibt an, wie viel Luft an der Erfassungsstelle abgesaugt wird. Die erforderlichen Werte hängen ab von:
- Art des abgesaugten Stoffes (Staub, Rauch, Gas, Dampf)
- Gefährlichkeit des Stoffes (Arbeitsplatzgrenzwert, Einstufung)
- Erfassungsart (geschlossene, halboffene oder offene Erfassung)
- Herstellerangaben zur Anlage
- Vorgaben aus der Gefährdungsbeurteilung
Mehr zur Methodik und Bedeutung der Volumenstrommessung finden Sie auf unserer Seite zur Volumenstrommessung.
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